B2B-SaaS, KI-Dienste & Prozessautomatisierung · Rechtsstand: Mai 2026
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Warrantify International Solutions Kft. (nachfolgend „Warrantify") und Kunden, die Unternehmer im Sinne des EU-Rechts sind (B2B). Leistungen an Verbraucher (B2C) sind ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2 Gegenstand des Vertrages ist die Bereitstellung von KI-gestützten Software-Lösungen als SaaS, insbesondere KI-basierter Voice-, Chat- und Automatisierungslösungen, sowie sonstiger IT-Dienstleistungen nach individueller Vereinbarung. Der konkrete Funktions- und Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gültigen Leistungspaket (Anlage 2 des Rahmenvertrags) bzw. dem individuellen Angebot.
1.3 Entgegenstehende oder abweichende AGB des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Warrantify stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2.1 Die Dienste werden als Software-as-a-Service (SaaS) bereitgestellt. Warrantify schuldet eine Verfügbarkeit nach dem „Best Effort"-Prinzip. Da die Dienste auf externen KI-Modellen und APIs Dritter basieren, kann keine 100%ige Verfügbarkeit garantiert werden.
2.2 Warrantify ist berechtigt, die eingesetzten KI-Technologien oder Anbieter jederzeit auszutauschen, sofern die Kernfunktionalität für den Kunden erhalten bleibt.
2.3 Geplante Wartungsfenster werden mit dem Kunden individuell vereinbart und gelten nicht als Ausfallzeit.
2.4 Der vom Kunden gebuchte Leistungsumfang ist im Rahmenvertrag (Anlage 1 und 2) definiert und bestimmt den Umfang der erbrachten Leistungen.
3.1 Warrantify bietet die Dienste in gestaffelten Leistungspaketen an. Der konkret gebuchte Leistungsumfang, die enthaltenen Kontingente sowie die Vergütung ergeben sich ausschließlich aus dem individuellen Angebot und dem Rahmenvertrag (Anlage 1 und 2).
3.2 Das gebuchte Leistungspaket ist im Rahmenvertrag festgelegt. Ein Upgrade ist jederzeit möglich; ein Downgrade erst zum Ende der laufenden Vertragslaufzeit.
3.3 Nicht genutzte, im Leistungspaket enthaltene Kontingente (z. B. Technikerstunden) verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen oder gutgeschrieben.
3.4 Soweit ein SIP-Trunk bereitgestellt wird, ist dieser exklusiver Bestandteil der SaaS-Leistung. Eine Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
4.1 Werbeeinwilligung (Opt-in): Bei Nutzung von Outbound-Telefonbots garantiert der Kunde, dass für jeden kontaktierten Endnutzer eine wirksame, dokumentierte und jederzeit widerrufbare Werbeeinwilligung gemäß geltendem nationalem Recht (insb. österreichisches TKG, UWG) und Art. 6 Abs. 1 DSGVO vorliegt. Der Kunde stellt Warrantify von allen Ansprüchen Dritter wegen unerlaubter Telefonwerbung vollumfänglich frei.
4.2 Anti-Spoofing: Der Kunde verpflichtet sich, bei ausgehenden Anrufen eine rechtmäßig ihm zugewiesene Rufnummer zu übermitteln. Die Verschleierung der Identität (Spoofing) oder Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist untersagt.
4.3 Call-Recording: Soweit Gespräche aufgezeichnet werden, ist der Kunde für die Einholung der Einwilligung der Gesprächsteilnehmer und die Einhaltung der Informationspflichten verantwortlich.
4.4 Simultane Anrufe: Die Anzahl gleichzeitig möglicher Anrufe richtet sich nach dem gebuchten Leistungspaket. Eine Überschreitung ist technisch nicht möglich und begründet keinen Anspruch auf Leistungsminderung.
5.1 Warrantify ermöglicht die Anbindung der Systeme an Kundensysteme, insbesondere Dealer-Management-Systeme (DMS) und CRM-Systeme. Die Verantwortung für die Funktionsfähigkeit, Lizenzierung und API-Verfügbarkeit dieser Drittsysteme liegt allein beim Kunden.
5.2 Warrantify haftet nicht für Datenverluste oder Fehlfunktionen, die durch Änderungen an den Schnittstellen der Drittanbieter oder instabile Serververbindungen der Kundensysteme verursacht werden.
5.3 Der Kunde erteilt Warrantify die ausdrückliche Handlungsvollmacht, in seinem Namen gegenüber DMS-/CRM-Anbietern aufzutreten, um Schnittstellenangelegenheiten zu klären und technische Konfigurationen vorzunehmen.
5.4 Kosten für externe Datenbankabfragen (z. B. für Fahrzeugbewertungen oder Herstellerdaten-Feeds) trägt der Kunde. Warrantify vermittelt ausschließlich die technische Anbindung.
6.1 Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller Rechte an den für das Voice-Cloning eingereichten Stimmproben ist oder über die ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Stimmrechteinhaber verfügt. Das separate Freigabeprotokoll (Anlage 3 des Rahmenvertrags) ist zwingend zu unterzeichnen.
6.2 Der Kunde stellt Warrantify von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter (insb. Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten) frei.
6.3 Stimmenklon-Wartungsgebühr: Für die laufende Bereitstellung und Wartung eines Stimmklons fällt eine monatliche Gebühr je Stimme gemäß dem im Rahmenvertrag vereinbarten Leistungspaket an, sofern der Stimmenklon nicht bereits im gebuchten Leistungspaket inkludiert ist.
6.4 Bei Vertragsbeendigung wird das Stimmmodell unwiderruflich gelöscht. Eine Herausgabe der Modelldaten an den Kunden erfolgt nicht.
7.1 Beauftragt der Kunde die automatisierte Rechnungsverarbeitung (OCR), stellt er sicher, dass die verarbeiteten Belege keine personenbezogenen Daten Dritter enthalten, für die keine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO vorliegt.
7.2 Die Weitergabe extrahierter Daten an Buchhaltungssysteme erfolgt auf alleinige Verantwortung des Kunden. Warrantify haftet nicht für Fehler bei der OCR-Erkennung oder daraus resultierende Buchungsfehler.
7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die durch OCR verarbeiteten Belege fachlich zu kontrollieren, bevor sie in Buchhaltungssysteme übernommen werden.
8.1 Wird der Probefahrt-Buchungsworkflow genutzt, verarbeitet Warrantify im Auftrag des Kunden Führerscheindaten als besonders schützenswertes Dokument.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, eine gültige Rechtsgrundlage (Einwilligung oder berechtigtes Interesse nach Art. 6 DSGVO) für die Verarbeitung dieser Daten zu dokumentieren und dem Endnutzer transparent zu kommunizieren.
8.3 Warrantify verarbeitet diese Daten ausschließlich für den vereinbarten Workflow und löscht sie nach Ablauf der gesetzlich zulässigen Speicherfrist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
9.1 Sämtliche Rechte an der Software-Infrastruktur, den von Warrantify entwickelten Algorithmen, Prompt-Logiken und KI-Workflows verbleiben bei Warrantify.
9.2 Allgemeine Verbesserungen der KI-Logik verbleiben im Eigentum von Warrantify, sofern sie keine geschützten Daten des Kunden enthalten. Kundenspezifische Wissensdatenbanken bleiben Eigentum des Kunden.
9.3 Der Kunde erhält an den generierten Outputs ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
9.4 Reverse Engineering: Dem Kunden ist es strengstens untersagt, die Software, den Quellcode oder die Prompt-Logik von Warrantify zu kopieren oder durch Reverse Engineering auszuspähen.
9.5 Referenzwerbung: Warrantify ist berechtigt, den Kunden (inkl. Firmennamen und Logo) auf warrantify.eu und in Marketingunterlagen als Referenz zu nennen. Der Kunde kann diesem Recht jederzeit schriftlich widersprechen.
10.1 Nutzung von Eingabedaten: Die vom Kunden eingegebenen Daten werden ausschließlich zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen verarbeitet. Näheres regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
10.2 Backup-Pflicht: Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner in die Systeme hochgeladenen oder dort generierten Daten selbst verantwortlich. Warrantify übernimmt keine Haftung für den Verlust dieser Daten.
10.3 Meldepflicht: Der Kunde ist verpflichtet, Warrantify den Verlust oder Diebstahl von Zugangsdaten (Dashboard, DMS-Schnittstelle) unverzüglich zu melden.
11.1 Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt rein netto. Die jeweils geltenden Preise, Kontingente und Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem individuellen Angebot und dem Rahmenvertrag.
11.2 Implementierungskosten werden nach einem im Rahmenvertrag festgelegten, gestaffelten Zahlungsplan fällig.
11.3 Die monatliche SaaS-Pauschale ist jeweils im Voraus zahlbar und beginnt spätestens 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung (Bereitstellungsfiktion), sofern Verzögerungen nicht ausschließlich durch Warrantify verursacht wurden.
11.4 Über das gebuchte Kontingent hinausgehende Nutzung sowie verbrauchsabhängige Kosten externer Dienste werden gemäß den im Rahmenvertrag vereinbarten Konditionen nach tatsächlichem Verbrauch weiterverrechnet. Entsprechende Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, da Warrantify gegenüber den Anbietern in Vorleistung tritt.
11.5 Zusatzaufwand (Technikerstunden außerhalb des inkludierten Kontingents, zusätzliche Schnittstellen, Sonderleistungen) sowie Datenschutz-Unterstützungsleistungen, die nicht auf ein Fehlverhalten von Warrantify zurückzuführen sind, werden zu den im Rahmenvertrag vereinbarten Stundensätzen abgerechnet. Support außerhalb der Regelzeiten (Mo–Fr, 09:00–17:00 Uhr) wird mit einem Überstundenzuschlag abgerechnet.
11.6 Wertsicherung: Die monatlichen SaaS-Pauschalen sind wertgesichert und werden jährlich an den Verbraucherpreisindex (VPI 2020, Statistik Österreich) angepasst.
11.7 Preisanpassungen (AGB oder Preise) werden mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen. Bei Widerspruch steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
11.8 Anpassung bei Kostensteigerungen Dritter: Steigen die Einkaufspreise eines externen API-Anbieters erheblich, ist Warrantify berechtigt, die Mehrkosten an den Kunden weiterzugeben. Warrantify informiert den Kunden hierüber unverzüglich schriftlich und weist die Kostensteigerung des Anbieters nach.
11.9 Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist Warrantify berechtigt, den Dienst vorübergehend zu sperren. Die Zahlungspflicht bleibt unberührt; es fallen gesetzliche Verzugszinsen (B2B) an.
11.10 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen etwaiger Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Die Weiterzahlungspflicht besteht bis zur rechtskräftigen Feststellung eines Mangels.
12.1 Die Grundlaufzeit beträgt wahlweise 12, 36 oder 60 Monate gemäß Rahmenvertrag. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die ursprünglich vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich gekündigt wird.
12.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Warrantify liegt insbesondere vor bei Insolvenz des Kunden, Zahlungsverzug von mehr als zwei Monatsraten trotz Mahnung oder missbräuchlicher Nutzung der Systeme.
12.3 Standortbindung: Die SaaS-Pauschale gilt exklusiv für den vertraglich definierten Standort. Eine Ausweitung auf weitere Filialen erfordert eine separate Vereinbarung.
13.1 Die ersten 30 Tage nach Go-live gelten als „Test- und Optimierungsphase". Ein Recht zum vorzeitigen Rücktritt oder zur Sonderkündigung während dieser Phase ist ausgeschlossen.
13.2 Nachbesserung: Warrantify behebt funktionale Fehler, die nachweislich auf die Implementierung durch Warrantify zurückzuführen sind, nach Maßgabe des Rahmenvertrags. Als funktionaler Fehler gilt ausschließlich eine nachgewiesene Abweichung vom technischen Pflichtenheft (Anlage 1). Nicht darunter fallen inhaltliche Anpassungswünsche, KI-Halluzinationen oder Fehler durch Drittanbieter-Systeme.
13.3 Nach Ablauf der Testphase gelten Nachbesserungen als kostenpflichtiger Zusatzaufwand gemäß den im Rahmenvertrag vereinbarten Konditionen.
13.4 Abnahmefiktion: Mit aktiver Nutzung nach Go-live oder ausdrücklicher Freigabe gelten Implementierung und Konfiguration als vertragsgemäß erbracht und mangelfrei abgenommen.
14.1 Warrantify haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
14.2 Die Gesamthaftung von Warrantify für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ist auf den Betrag gedeckelt, den der Kunde in den letzten 12 Monaten vor Schadenseintritt für die SaaS-Leistungen entrichtet hat.
14.3 Eine Haftung für KI-Fehler, „Halluzinationen", OCR-Erkennungsfehler oder unvollständige Ergebnisse ist ausgeschlossen. Die Ausgaben der KI-Systeme müssen durch den Kunden auf Plausibilität geprüft werden.
14.4 Warrantify haftet nicht für Ausfälle externer APIs oder des SIP-Trunk-Providers.
14.5 Warrantify haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung, die auf mangelnde oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückzuführen sind.
14.6 Höhere Gewalt: Warrantify haftet nicht für Verzögerungen durch Ereignisse außerhalb ihres Einflussbereiches (Naturkatastrophen, Streiks, Störungen der globalen KI-Infrastruktur).
15.1 Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) ist zwingend erforderlich.
15.2 Der Kunde ist als Betreiber (Deployer) für die Kennzeichnungspflichten gemäß Art. 50 EU-AI-Act verantwortlich (Hinweis auf KI-Interaktion bei Telefon- und Chatbots).
15.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für Qualität, Richtigkeit, Aktualität und rechtliche Zulässigkeit der eingespeisten Daten (DMS-Exporte, Preislisten, Fahrzeugdaten, Audiodateien).
15.4 Stellt der Kunde Bilder, Logos oder Texte zur Verfügung, garantiert er, über alle erforderlichen Urheberrechte zu verfügen, und hält Warrantify von Ansprüchen Dritter vollumfänglich schad- und klaglos.
15.5 Der Kunde stimmt der Nutzung der im AVV gelisteten Subunternehmer (inkl. Anbieter mit Datenverarbeitung in Drittstaaten, abgesichert durch Standardvertragsklauseln/SCCs) ausdrücklich zu.
16.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse (insb. Preislisten, interne Abläufe, technisches Know-how, Prompt-Logik) streng vertraulich zu behandeln.
16.2 Diese Verpflichtung gilt über das Ende der Vertragslaufzeit hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.
17.1 Bei Vertragsbeendigung stellt Warrantify dem Kunden die ihm zustehenden generierten Nutzdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format (z. B. CSV/JSON) bereit. Die Herausgabe erfolgt innerhalb von 14 Werktagen nach Vertragsende.
17.2 Ein Anspruch auf Herausgabe der trainierten Modell-Logik, des Quellcodes oder der Prompts besteht nicht.
17.3 Stimmmodelle werden bei Vertragsende unwiderruflich gelöscht.
Das Autohaus verpflichtet sich, während der Laufzeit sowie 12 Monate danach keine Mitarbeiter von Warrantify abzuwerben. Bei Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Bruttojahresgehalts der abgeworbenen Person fällig.
19.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Systeme nicht für rechtswidrige Zwecke (z. B. Diskriminierung, Betrug, Spam, unerlaubte Telefonwerbung) zu nutzen.
19.2 Bei Zuwiderhandlung hat Warrantify das Recht zur sofortigen Sperrung der Dienste ohne Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.
20.1 Es gilt ungarisches Recht. Gerichtsstand ist Budapest, Ungarn.
20.2 Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Restvertrag wirksam.
20.3 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
20.4 Zustellungsfiktion: Eine E-Mail an die vom Kunden hinterlegte Adresse gilt als wirksam zugestellt.
20.5 Sprachregelung: Die AGB sind in deutscher Sprache maßgeblich. Bei Widersprüchen zwischen Übersetzungen ist die deutschsprachige Fassung für die rechtliche Auslegung entscheidend.
20.6 Vertragsbestandteile: Diese AGB gelten in Verbindung mit dem AVV, der Datenschutzerklärung sowie den Anlagen des Rahmenvertrags (Technisches Pflichtenheft, Leistungspaket, ggf. Freigabeprotokoll Voice-Cloning).
Bei Fragen: office@warrantify.eu · Letzte Aktualisierung: Mai 2026